Rauchen NRW - Wie funktioniert’s?
1. Die Gaststätte wird Fördermitglied von Rauchen NRW und unterzeichnet einen Nutzungsvertrag mit dem Verein. Das muss sein, weil nur „Räumlichkeiten von Vereinen“ vom Rauchverbot in NRW ganz ausgenommen sind.
Die Gaststätte muss dafür nur einen Mitgliedsbeitrag von 9 € pro Jahr bezahlen.
Der Verein kann dem Wirt nicht reinreden, wie er sein Lokal führt, und kann auch nicht über den Kopf des Wirtes hinweg über dessen Gaststätte bestimmen. Der Wirt bleibt Hausherr. Und damit das klar geregelt ist, gibt es einen mehrseitigen Vertrag (der leider notwendig ist vor dem Hintergrund des Rechts-Dschungels in Deutschland).
2. Zu den überlassenen Räumen haben während der normalen Öffnungszeiten nur Mitglieder von Rauchen NRW Zutritt. Personal natürlich ausgenommen. Und auch bei geschlossenen Gesellschaften oder Karnevalsfeiern ist egal, ob die Gäste Mitglieder von Rauchen NRW sind.
Wenn die Gaststätte aus mehreren Räumen besteht, können alle Räume oder auch nur einer dem Verein ‚überlassen‘ werden.
3. Die Gäste werden Gastmitglieder von Rauchen NRW, auch sie müssen nur 9 € pro Jahr zahlen.
Die Gaststätte kann Mitgliedsanträge auslegen und jeder, der sie ausfüllt und abgibt, erhält sofort einen vorläufigen Mitgliedsausweis (drei Wochen gültig) und kann in den dem Verein überlassenen Räumlichkeiten bleiben. Der Wirt muss seine Gäste also nicht warten lassen, bis sie von Rauchen NRW per Post ihren richtigen Mitgliedsausweis erhalten haben. Wenn der Wirt Mitgliedsanträge entgegennimmt, muss er auch vorläufige Mitgliedsausweise ausstellen. Er erhält Vordrucke und so dauert das Ausstellen eines Ausweises nur wenige Sekunden.
