- Vertrag unterschreiben
- 9 € pro Jahr zahlen (in Bayern sind Tausende Wirte beim VEBWK Mitglied, der mehr als zehnmal soviel verlangt, nämlich 96 €!)
- Ihre Gaststätte mit dem Rauchen-NRW-Schild kennzeichnen
- Kontrollieren, dass Ihre Gaststätte zu den normalen Öffnungszeiten* nur von Gästen betreten wird,
- die Mitglieder oder vorläufige Mitglieder von Rauchen NRW sind oder
- die gleich einen Mitgliedsantrag für Rauchen NRW abgeben und von Ihnen einen vorläufigen Mitgliedsausweis erhalten.
- Das Rauchen erlauben*.
*(Außer bei Geschlossenen Gesellschaften und bei Brauchtumsfeiern, da gelten diese Vereinsvorgaben nicht)
Solche Stilblüten sind dann überflüssig