Rauchen NRW

Die landesweite Vereinslösung

Millionen Menschen hier in NRW schätzen Tabakwaren. Vielen ist besonders wichtig, gerade in geselliger Runde Tabakrauch genießen zu können.

In Zeiten diskriminierender staatlicher Überregulierung sind Orte, an denen geraucht werden darf, Oasen der Gemütlichkeit und der freien Persönlichkeitsentfaltung.

Das nordrhein-westfälische Rauchverbotsgesetz erlaubt solche Oasen: Räumlichkeiten von Vereinen, deren Bestimmung das gemeinsame Rauchen ist. Diese Räume können sich in Gaststätten, Sport-, Kultur- und weiteren Einrichtungen befinden.

Die lästigen Einschränkungen anderer gesetzlicher Ausnahmen (wie z. B. Speisenverbote bei Einraumkneipen) brauchen bei der Vereinslösung nicht beachtet zu werden!

Die Mitglieds-Gastronomen und -Einrichtungen überlassen Rauchen NRW Räumlichkeiten, damit jedes Vereinsmitglied dort rauchen darf.

Selbstverständlich sind auch alle Nichtrauchenden angesprochen, die sich mit dem Vereinszweck identifizieren.

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