In Zeiten diskriminierender staatlicher Überregulierung sind Orte, an denen geraucht werden darf, Oasen der Gemütlichkeit und der freien Persönlichkeitsentfaltung.
Das nordrhein-westfälische Rauchverbotsgesetz erlaubt solche Oasen: Räumlichkeiten von Vereinen, deren Bestimmung das gemeinsame Rauchen ist. Diese Räume können sich in Gaststätten, Sport-, Kultur- und weiteren Einrichtungen befinden.
Die lästigen Einschränkungen anderer gesetzlicher Ausnahmen (wie z. B. Speisenverbote bei Einraumkneipen) brauchen bei der Vereinslösung nicht beachtet zu werden!
Die Mitglieds-Gastronomen und -Einrichtungen überlassen Rauchen NRW Räumlichkeiten, damit jedes Vereinsmitglied dort rauchen darf.
Selbstverständlich sind auch alle Nichtrauchenden angesprochen, die sich mit dem Vereinszweck identifizieren.
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